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Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Grenzüberschreitende Ausschreibungen
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2
 Verfahren der Ausschreibung
Abschnitt 1
 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
  § 4 Ausschreibungen
  § 5 Bekanntmachung der Ausschreibungen
  § 6 Anforderungen an Gebote
  § 7 Ausschreibungsverfahren
  § 8 Sicherheiten
  § 9 Erstattungen von Sicherheiten
  § 10 Ausschluss von Geboten
  § 11 Ausschluss von Bietern
  § 12 Zuschlagsverfahren
  § 13 Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten
  § 14 Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
  § 15 Entwertung von Zuschlägen
Abschnitt 2
 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
  § 16 Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
  § 17 (weggefallen)
  § 18 Änderungen und Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
  § 19 Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
  § 20 Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
  § 21 Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
Abschnitt 3
 Ausschreibungen für Solaranlagen
  § 22 Besondere Zuschlagsbedingungen für Solaranlagen
  § 23 Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
  § 24 Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
  § 25 Anzulegender Wert für Solaranlagen
  § 26 Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen
Teil 3
 Zahlungen von Marktprämien nach dieser Verordnung
  § 27 Zahlungsanspruch
  § 28 Überprüfung der Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs
  § 29 Ausgleichsmechanismus
Teil 4
 Pönalen
  § 30 Pönalen
  § 31 Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber
Teil 5
 Die ausschreibende Stelle
  § 32 Ausschreibende Stelle und ausländische Stelle
  § 33 Veröffentlichungen
  § 34 Mitteilungspflichten
  § 35 Vorgaben und Maßnahmen der ausschreibenden Stelle
  § 36 Festlegungen
Teil 6
 Bestimmungen für Anlagen im Bundesgebiet, die von einem Kooperationsstaat gefördert werden
  § 37 Geöffnete ausländische Ausschreibungen
  § 38 Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten
Teil 7
 Völkerrechtliche Vereinbarungen
  § 39 Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarungen
Teil 8
 Datenschutz, Rechtsschutz
  § 40 Datenübermittlung
  § 41 Löschung von Daten
  § 42 Rechtsschutz
  § 43 Übergangsbestimmungen
  Anlage (zu § 27 Absatz 1)
Höhe der Marktprämie für Strom aus Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land, die Strom in ein Netz außerhalb der Preiszone der Bundesrepublik Deutschland einspeisen