Gesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften § 4
Auf Grund dieses Gesetzes ergehende Rechtsverordnungen, die von den Ländern ausgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.