Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) § 8Subdelegation
Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberste Finanzbehörde des Landes übertragen.