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Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten

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  Eingangsformel
1. Abschnitt
 Anwendungsbereich
  § 1 Räumliche und sachliche Anwendung
2. Abschnitt
 Eignungsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Vorsorge
  § 2 Eignungsuntersuchungen
  § 3 Fristen für die Erst- und Nachuntersuchungen
  § 4 Arbeitsmedizinische Vorsorge
  § 5 Durchführung der Untersuchungen
  § 6 Mitteilung, Aufzeichnung, Aufbewahrung
3. Abschnitt
 Besondere Vorschriften für Gefahrstoffe einschließlich fibrogener Grubenstäube
1. Unterabschnitt
 Allgemeine Bestimmungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  § 7 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
2. Unterabschnitt
 Besondere Bestimmungen für den untertägigen Steinkohlenbergbau
  § 8 Ermittlung der persönlichen Belastung durch fibrogene Grubenstäube
  § 9 Zulässige persönliche Staubbelastungswerte
  § 10 Einstufung der Betriebspunkte
  § 11 Staubmessungen
  § 12 Überwachung der staubexponierten Personen
3. Unterabschnitt
 Besondere Bestimmungen für den untertägigen Nichtsteinkohlenbergbau
  § 13 Maßnahmen bei Belastung durch fibrogene Grubenstäube
4. Abschnitt
 Schlussvorschriften
  § 14 Unterrichtung
  § 15 Übertragung von Pflichten
  § 16 Behördliche Ausnahmen
  § 17 Ordnungswidrigkeiten
  § 18 Übergangsvorschriften
  Schlußformel
  Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Einteilung der Eignungsgruppen
  Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2)
Fristen für Nachuntersuchungen
  Anlage 3 (zu § 5 Absatz 3)
Untersuchungsrahmen für Eignungsuntersuchungen
  Anlage 4 (zu § 5 Absatz 4)
Ärztliche Bescheinigung über Erst- und Nachuntersuchungen
  Anlage 5 (weggefallen)
  Anlage 6 (zu § 5)
Ermittlung der persönlichen Staubbelastungswerte nach § 5 Abs. 1
  Anlage 7 (zu § 7)
Zuordnung der Betriebspunkte zu Staubbelastungsstufen nach § 7 Abs. 1
  Anlage 8 (zu § 8)
Höchstzulässige zeitliche Abstände für Wiederholungsmessungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2
  Anlage 9 (zu § 9)
Mindestangaben in den Aufzeichnungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2