Eine Uhr ist im Herkunftsgebiet hergestellt, wenn 
- 1.
- folgende Herstellungsstufen vollständig im Gebiet der Stadt Glashütte im Freistaat Sachsen erfolgt sind:  - a)
- Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks, 
- b)
- die Reglage, 
- c)
- die Montage des Ziffernblatts, 
- d)
- das Setzen der Zeiger, 
- e)
- das Einschalen des Uhrwerks und 
 
- 2.
- in den wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erzielt wurde.