Eine Uhr ist im Herkunftsgebiet hergestellt, wenn
- 1.
folgende Herstellungsstufen vollständig im Gebiet der Stadt Glashütte im Freistaat Sachsen erfolgt sind:
- a)
Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks,
- b)
die Reglage,
- c)
die Montage des Ziffernblatts,
- d)
das Setzen der Zeiger,
- e)
das Einschalen des Uhrwerks und
- 2.
in den wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erzielt wurde.