- 1.
welche Module angeboten werden,
- 2.
welche Pflichtmodule in welchen Studienabschnitten zu absolvieren sind,
- 3.
welche Pflichtmodule in der Vertiefungsrichtung „Digital Administration“ und welche Pflichtmodule in der Vertiefungsrichtung „Cyber Security“ zu absolvieren sind,
- 4.
die Inhalte der Pflichtmodule,
- 5.
die inhaltlichen Anforderungen an die Spezialmodule (§ 31),
- 6.
in welchen Studienabschnitten Wahlpflichtmodule eingerichtet sind,
- 7.
die inhaltlichen Anforderungen an die Wahlpflichtmodule,
- 8.
weitere Vorgaben zu Inhalt, Organisation und Durchführung der Prüfungen,
- 9.
grundlegende Anforderungen zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Praktika.