(1) Ist die Verteidigung bestanden, so wird die Gesamtnote der Bachelorarbeit berechnet und festgelegt.
(2) In die Gesamtnote gehen die folgenden Bewertungen mit der genannten Gewichtung ein
- 1.
die Bewertung der Bachelorthesis, numerischer Notenwert, mit 75 Prozent und
- 2.
die Bewertung der Verteidigung, numerischer Notenwert, mit 25 Prozent.