zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin (Goldschmied-Ausbildungsverordnung)
§ 3
Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Schmuck
2.
Juwelen
3.
Ketten
gewählt werden.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular