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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin (Goldschmied-Ausbildungsverordnung)
§ 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Schmuck
2.
Juwelen
3.
Ketten
gewählt werden.