(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 2.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 3.
Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 4.
Zuordnen von Edelsteinen, organischen Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät,
- 5.
Entwerfen von Schmuck oder von Gerät,
- 6.
Anwenden von Fertigungstechniken,
- 7.
computergestütztes Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät,
- 8.
Bearbeiten von Oberflächen,
- 9.
Herstellen von Fassungen sowie Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien,
- 10.
Aufarbeiten, Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät,
- 11.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie
- 12.
Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen.