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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin * (Gold- und Silberschmied-Ausbildungsverordnung - GoSiAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 6Ausbildungsplan
 
 
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
 
§ 7Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereich
 
 
Abschnitt 3
Gesellen- oder Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
 
§ 10Zeitpunkt
§ 11Inhalt
 
 
Unterabschnitt 2
Fachrichtung Goldschmieden
 
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“
§ 14Prüfungsbereich „Technologie“
§ 15Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 18Mündliche Ergänzungsprüfung
 
 
Unterabschnitt 3
Fachrichtung Silberschmieden
 
§ 19Prüfungsbereiche
§ 20Prüfungsbereich „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“
§ 21Prüfungsbereich „Technologie“
§ 22Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
§ 23Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 25Mündliche Ergänzungsprüfung
 
 
Abschnitt 4
Weitere Berufsausbildungen
 
§ 26Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
 
 
Abschnitt 5
Schlussvorschrift
 
§ 27Beendigung der Fortgeltung bestehender Regelungen
 
 
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin