Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 5 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 6 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 7 | Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt |
§ 9 | Prüfungsbereich |
Abschnitt 3
Gesellen- oder Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Unterabschnitt 2
Fachrichtung Goldschmieden
§ 12 | Prüfungsbereiche |
§ 13 | Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“ |
§ 14 | Prüfungsbereich „Technologie“ |
§ 15 | Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“ |
§ 16 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 17 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung |
§ 18 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 3
Fachrichtung Silberschmieden
§ 19 | Prüfungsbereiche |
§ 20 | Prüfungsbereich „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“ |
§ 21 | Prüfungsbereich „Technologie“ |
§ 22 | Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“ |
§ 23 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 24 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung |
§ 25 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Abschnitt 4
Weitere Berufsausbildungen
§ 26 | Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
Abschnitt 5
Schlussvorschrift
§ 27 | Beendigung der Fortgeltung bestehender Regelungen |
Anlage | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin |