(1) Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages übernimmt das Land Brandenburg die Verantwortung für den Hochwasserschutz an der Elbe bis Elbkilometer 502. Es wird sich dabei der Einrichtungen und Mitarbeiter des Stützpunktes Lenzen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Naturschutz Parchim bedienen. Einzelheiten werden in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung geregelt.
(2) Die vertragschließenden Länder bekräftigen ihre gemeinsame Verantwortung für den länderübergreifenden Naturschutz. Soweit sich aus der Umgliederung eines Teils des Naturparkes "Elbaue" in das Land Brandenburg Regelungsbedarf ergibt, werden die vertragschließenden Länder unverzüglich das Erforderliche veranlassen.