Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin * (Graveurausbildungsverordnung - GrAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.