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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (GtDBwVWehrtechnikVDV)
§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. September 2009 in Kraft.