Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (GtDBWVAPrV) § 39Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. September 2009 in Kraft.