Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (GtDBwVWehrtechnikVDV) § 39Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. September 2009 in Kraft.