zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (GtDBWVAPrV)
§ 9b
Bestandteile des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular