Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (GtDFmEloAufklVDV) § 1Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung besteht aus der berufspraktischen Studienzeit und der Laufbahnprüfung nach dieser Verordnung.