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N-Lex
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Vorbereitungsdienst
§ 2 Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 4 Erholungsurlaub
§ 5 Einstellungsbehörden
§ 6 Nachteilsausgleich
Abschnitt 2
Auswahlverfahren und Einstellung
§ 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
§ 9 Auswahlkommission
§ 10 Ergänzende Festlegungen
§ 11 Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 12 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 13 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 14 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 15 Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 16 Gesamtergebnis; Rangfolge
§ 17 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Abschnitt 3
Berufspraktische Studienzeit
§ 18 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
§ 19 Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Studienzeit
§ 20 Ausbildungsrahmenplan
§ 21 Rahmenlehrplan
§ 22 Ausbildungsplan
§ 23 Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge
§ 24 Lehrgang „Technische Aufklärung I“
§ 25 Lehrgänge „Technische Aufklärung II Bundeswehr“ und „Technische Aufklärung II Bundesnachrichtendienst“
§ 26 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“
§ 27 Lehrgänge „Auswertung Technische Aufklärung Bundeswehr“ und „Auswertung Technische Aufklärung Bundesnachrichtendienst“
§ 28 Praktische Ausbildung
Abschnitt 4
Klausuren und Bewertungen
§ 29 Klausuren in den Lehrgängen
§ 30 Durchführung der Klausuren
§ 31 Nachholen von Klausuren
§ 32 Zeugnis je Lehrgang
§ 33 Zusammenfassendes Zeugnis der Lehrgänge
§ 34 Verhinderung, Ordnungsverstöße
§ 35 Bewertungen während der praktischen Ausbildung
§ 36 Zusammenfassendes Zeugnis der praktischen Ausbildung
Abschnitt 5
Laufbahnprüfung
§ 37 Zweck und Inhalt
§ 38 Zulassung
§ 39 Bestandteile
§ 40 Prüfungsamt
§ 41 Einrichtung von Prüfungskommissionen
§ 42 Mitglieder der Prüfungskommissionen
§ 43 Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 44 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
§ 45 Prüfungsort und Prüfungstermin
§ 46 Schriftliche Prüfung
§ 47 Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 48 Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 49 Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 50 Gegenstand der mündlichen Prüfung
§ 51 Durchführung der mündlichen Prüfung
§ 52 Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung
§ 53 Verhinderung
§ 54 Ordnungsverstöße
§ 55 Bewertungen der Leistungen
§ 56 Wiederholung
§ 57 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
§ 58 Abschlusszeugnis
§ 59 Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
§ 60 Prüfungsakten, Einsichtnahme
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 61 Übergangsvorschrift
§ 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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