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N-Lex
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte 1
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gegenstand dieser Verordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Herkunftsnachweisregister
§ 3 Zuständige Behörde
§ 4 Elektronisches System
§ 5 Gemeinsame Datenbank
§ 6 Rechts- und Fachaufsicht über die zuständige Behörde
Abschnitt 3
Konto
§ 7 Konto
§ 8 Kommunikationssystem
§ 9 Kontoeröffnung und -führung
Abschnitt 4
Registrierung von Anlagen
§ 10 Grundsätze der Anlagenregistrierung
§ 11 Antrag auf Registrierung
§ 12 Prüfung des Antrags
§ 13 Anlagenkennnummer
Abschnitt 5
Herkunftsnachweise
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 14 Ausstellung und Form eines Herkunftsnachweises
§ 15 Antrag auf Ausstellung
§ 16 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für strombasiertes Gas oder strombasierte thermische Energie
§ 17 Mindestangaben in Herkunftsnachweisen
§ 18 Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen
§ 19 Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise
§ 20 Übertragung
§ 21 Verwendung, Entwertung und Erklärung des Verfalls
§ 22 Löschung
Unterabschnitt 2
Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas
§ 23 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Gas
§ 24 Unterscheidbarkeit
§ 25 Zusätzliche Mindestangaben im Herkunftsnachweis für Gas
§ 26 Zusätzliche Angaben im Herkunftsnachweis für Gas
§ 27 Entwertung bei netzgebundenem Gasverbrauch
Unterabschnitt 3
Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
§ 28 Ausstellung und Inhalt von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
§ 29 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für strombasierte thermische Energie
§ 30 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für gasbasierte thermische Energie
§ 31 Unterscheidbarkeit
§ 32 Zusätzliche Mindestangaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
§ 33 Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
§ 34 Vermarktung thermischer Energie
§ 35 Entwertung
Abschnitt 6
Verarbeitung von Daten
§ 36 Datenschutz und Datensicherheit
§ 37 Erforderlichkeit der Datenverarbeitung
§ 38 Löschung von Daten
§ 39 Überprüfung der gespeicherten Daten; Datenübermittlung
Abschnitt 7
Verordnungsermächtigung; Schlussvorschrift
§ 40 Subdelegation an das Umweltbundesamt
§ 41 Beleihung
§ 42 Ordnungswidrigkeiten
§ 43 Evaluierung
§ 44 Inkrafttreten
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