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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Hörakustiker-Handwerk (Hörakustikermeisterverordnung - HörAkMstrV)
§ 10 Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“

(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erstellen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er sowohl audiologische, anatomische, physiologische, rechtliche, technische, ökologische, ökonomische als auch soziale Gesichtspunkte, Komfort und Ästhetik sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
1.
die Erstellung der Leistungen vorbereiten, hierzu zählen insbesondere:
a)
Methoden der Arbeitsplanung und -organisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie dabei unter Berücksichtigung einzusetzender Fertigungs-, Herstellungs- und Instandsetzungsverfahren den Einsatz von Personal, Material und Technik planen,
b)
mögliche Störungen bei der Leistungserbringung, auch in der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Versorgung der Kunden vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen zu deren Vermeidung oder Behebung entwickeln,
c)
Handhabungshinweise und Produktinformationen für Material und Technik leistungsbezogen auswerten und erläutern,
2.
die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere:
a)
otoskopische Befunde bewerten,
b)
audiometrische und hördiagnostische Kenndaten und Hörprofile beurteilen sowie auf dieser Grundlage Hörsysteme beschreiben, auswählen und bewerten,
c)
Anamnese des Kunden aufnehmen und auswerten, Mess-, Anpass-, Fertigungs- und Montagetechniken, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Herstellungsverfahren beschreiben und auswählen, Ergebnisse bewerten,
d)
Verfahren der bimodalen und elektroakustischen Stimulation sowie weitere Sonderversorgungsformen erläutern und bewerten,
e)
Tinnitustherapie, Hyperakusistherapie, Hörtraining und Audiotherapie beschreiben, auswählen und konkrete Maßnahmen einleiten,
f)
Art und Ausführung von Otoplastiken und Sonderotoplastiken beschreiben, auswählen und bewerten,
g)
Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und zu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,
h)
fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Störungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse daraus ableiten,
i)
Service-, Nachsorge- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Gehörschutz und Zubehör empfehlen und beschreiben,
j)
Lärmmessungen und Lärmanalysen beschreiben, auswählen und bewerten,
k)
Auswahl und Anpassung von individuellen Gehörschutzsystemen, auch als Teil der persönlichen Schutzausrüstung beschreiben,
l)
berufsbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere des Medizinprodukterechts, und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik beurteilen,
m)
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern und umsetzen,
n)
Fehler und Mängel bei der Erstellung der Leistungen erläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ableiten und
o)
audiologische, anatomische, pathologische, akustische, physio- und psychoakustische, psychologische, otoskopische und medizinische Befunde sowie physikalische, chemische, signalverarbeitungstheoretische Eigenschaften berücksichtigen und
3.
die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:
a)
Kriterien zur Erfassung und Validierung der erbrachten Leistungen erläutern,
b)
Leistungen dokumentieren und Ergebnisse beurteilen,
c)
Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen erläutern und den Kunden über Handhabung, Pflege, Wartung und Nachsorge informieren, den weiteren Versorgungsablauf und Serviceleistungen erläutern,
d)
Leistungen gegenüber dem Kunden oder dem Kostenträger abrechnen,
e)
auftragsbezogene Nachkalkulationen durchführen und Konsequenzen ableiten,
f)
Möglichkeiten des Aufbaus und Erhalts von Kundenzufriedenheit sowie der Kundenbindung erläutern und beurteilen sowie
g)
Lösungen für Reklamationen und Kundeneinwände unter Berücksichtigung rechtlicher Gesichtspunkte erarbeiten und erläutern.