Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
Ausstattung des Betriebs, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, sowie unter sowohl ökologischer, ökonomischer, sozialer als auch logistischer Gesichtspunkte planen und begründen,
- c)
Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz, insbesondere unter Berücksichtigung sowohl ökologischer, ökonomischer als auch sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- d)
Instandhaltung und Überwachung von Werkzeugen, Geräten, Materialien und Prüfmitteln planen,
- e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material und Technik und
- f)
Verfahren zur regelmäßigen Prüfung von Betriebsabläufen auf Konformität mit rechtlichen Rahmenbedingungen und allgemeinen technischen Regeln beschreiben.