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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes, Anerkennungsbereich des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6 Zeitpunkt
§ 7 Inhalt
§ 8 Prüfungsbereich
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
§ 9 Zeitpunkt
§ 10 Inhalt
§ 11 Prüfungsbereiche
§ 12 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen
§ 13 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten
§ 14 Prüfungsbereich Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen
§ 15 Prüfungsbereich Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
§ 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 19 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
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