Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Artikel 1 d. Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland") § 3Unterstützung durch das Bundesarchiv
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird die Stiftung durch das Bundesarchiv unterstützt.