Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG) § 53Europäischer Berufsausweis
Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.