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N-Lex
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise
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Eingangsformel
1. Abschnitt
Liefer- und Bezugsbeschränkungen für leichtes Heizöl
§ 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
§ 2 Umfang der Lieferung und des Bezugs
§ 3 Fälle besonderen Bedarfs
2. Abschnitt
Ermittlung der Referenzmengen
§ 4 Referenzmenge auf Grund bisherigen Bezugs und Referenzzeit
§ 5 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für Raumheizung
§ 6 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für öffentliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und freiberufliche Zwecke
§ 7 Referenzmenge bei Wechsel des Abnehmers
3. Abschnitt
Sonstige Vorschriften für Heizölhändler
§ 8 Lieferpflicht
§ 9 Anordnung der Belieferung von Abnehmern
§ 10 Feststellung der Bezugsrechte der Abnehmer durch Heizölhändler
§ 11 Eintragungen in die Lieferaufzeichnungen der Heizölhändler
§ 12 Bescheinigungen der Heizölhändler über Lieferungen in der Referenzzeit
§ 13 Anordnung der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 12
4. Abschnitt
Verfahrensvorschriften
§ 14 Verfahren, wenn Bescheinigungen nicht erlangt werden können oder abhanden gekommen sind
§ 15 Zuständige Stellen
5. Abschnitt
Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl
§ 16 Aufbewahrungsempfehlung an Abnehmer
§ 17 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Heizölhändler
6. Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Berlin-Klausel
§ 20 Inkrafttreten und Anwendung dieser Verordnung, Übergangsregelung
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
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