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Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise

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  Eingangsformel
1. Abschnitt
 Liefer- und Bezugsbeschränkungen für leichtes Heizöl
  § 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
  § 2 Umfang der Lieferung und des Bezugs
  § 3 Fälle besonderen Bedarfs
2. Abschnitt
 Ermittlung der Referenzmengen
  § 4 Referenzmenge auf Grund bisherigen Bezugs und Referenzzeit
  § 5 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für Raumheizung
  § 6 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für öffentliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und freiberufliche Zwecke
  § 7 Referenzmenge bei Wechsel des Abnehmers
3. Abschnitt
 Sonstige Vorschriften für Heizölhändler
  § 8 Lieferpflicht
  § 9 Anordnung der Belieferung von Abnehmern
  § 10 Feststellung der Bezugsrechte der Abnehmer durch Heizölhändler
  § 11 Eintragungen in die Lieferaufzeichnungen der Heizölhändler
  § 12 Bescheinigungen der Heizölhändler über Lieferungen in der Referenzzeit
  § 13 Anordnung der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 12
4. Abschnitt
 Verfahrensvorschriften
  § 14 Verfahren, wenn Bescheinigungen nicht erlangt werden können oder abhanden gekommen sind
  § 15 Zuständige Stellen
5. Abschnitt
 Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl
  § 16 Aufbewahrungsempfehlung an Abnehmer
  § 17 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Heizölhändler
6. Abschnitt
 Schlußvorschriften
  § 18 Ordnungswidrigkeiten
  § 19 Berlin-Klausel
  § 20 Inkrafttreten und Anwendung dieser Verordnung, Übergangsregelung
  Anlage 1
  Anlage 2
  Anlage 3
  Anlage 4