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Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Allgemeines, Ermächtigungen
  § 1 Feststellung des Haushaltsplans
  § 2 Kreditermächtigungen
  § 3 Gewährleistungsermächtigungen
  § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
  § 5 Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a des Artikel 115-Gesetzes
Abschnitt 2
 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
  § 6 Flexibilisierte Ausgaben
  § 7 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
  § 8 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
  § 9 Bewilligung von Zuwendungen
  § 10 Sorgfalts- und Prüfpflichten
  § 11 Bezüge
  § 12 Verbriefung von Verpflichtungen
  § 13 Liquiditätshilfen, Darlehen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
  § 14 Rückzahlung, Titelverwechslung
Abschnitt 3
 Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
  § 15 Verbindlichkeit des Stellenplans
  § 16 Ausbringung von Planstellen und Stellen
  § 17 Stelleneinsparung
  § 18 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
  § 19 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
  § 20 Ausbringung von Leerstellen
  § 21 Umwandlung von Planstellen und Stellen
  § 22 Sonderregelungen
  § 23 Überhangpersonal
Abschnitt 4
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 24 Fortgeltung
  § 25 Inkrafttreten
  Anlage Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2025