Ein Regionalnachweis enthält neben den Angaben nach § 10 der Erneuerbare-Energien-Verordnung die folgenden Angaben:
- 1.
die Bezeichnung der Registerverwaltung als ausstellende Stelle,
- 2.
den ausstellenden Staat,
- 3.
die zur Stromerzeugung eingesetzten Energien nach Art und wesentlichen Bestandteilen,
- 4.
den Standort, den Typ, die installierte Leistung und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, in der der Strom erzeugt wurde,
- 5.
die von der Registerverwaltung vergebene Kennnummer der Anlage,
- 6.
die Bezeichnung der Anlage und
- 7.
die Benennung der Verwendungsgebiete, in denen der Regionalnachweis genutzt werden kann.