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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV)
§ 47 Löschung von Daten

Im Herkunftsnachweisregister oder im Regionalnachweisregister gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Führen des jeweiligen Registers nicht mehr erforderlich sind.