Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau“,
- 2.
„Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau“,
- 3.
„Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.