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Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen*

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  § 2 Dauer der Berufsausbildungen
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
  § 4 Struktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
  § 5 Struktur der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin sowie Ausbildungsberufsbild
  § 6 Struktur der Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
  § 7 Struktur der Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
  § 8 Struktur der Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Ausbildungsberufsbild
  § 9 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  § 10 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin
Unterabschnitt 1
 Zwischenprüfung
  § 11 Zeitpunkt
  § 12 Inhalt
  § 13 Prüfungsbereich
Unterabschnitt 2
 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  § 14 Zeitpunkt
  § 15 Inhalt
  § 16 Prüfungsbereiche
  § 17 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
  § 18 Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten“
  § 19 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  § 21 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
 Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin
Unterabschnitt 1
 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  § 22 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  § 23 Inhalt des Teiles 1
  § 24 Prüfungsbereich des Teiles 1
  § 25 Inhalt des Teiles 2
  § 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 27 Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern“
  § 28 Prüfungsbereich „Durchführen von Mauerwerksarbeiten“
  § 29 Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
  § 30 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 31 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  § 32 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
 Weitere Berufsausbildungen
  § 33 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  § 34 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur Maurerin
Abschnitt 4
 Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Unterabschnitt 1
 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  § 35 Aufteilung in zwei Teile
  § 36 Inhalt des Teiles 1
  § 37 Prüfungsbereich des Teiles 1
  § 38 Inhalt des Teiles 2
  § 39 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 40 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton“
  § 41 Prüfungsbereich „Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten“
  § 42 Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
  § 43 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 44 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  § 45 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
 Weitere Berufsausbildungen
  § 46 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  § 47 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Abschnitt 5
 Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Unterabschnitt 1
 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  § 48 Aufteilung in zwei Teile
  § 49 Inhalt des Teiles 1
  § 50 Prüfungsbereich des Teiles 1
  § 51 Inhalt des Teiles 2
  § 52 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 53 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau“
  § 54 Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau“
  § 55 Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau“
  § 56 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 57 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  § 58 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
 Weitere Berufsausbildungen
  § 59 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  § 60 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Abschnitt 6
 Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Unterabschnitt 1
 Abschlussprüfung
  § 61 Aufteilung in zwei Teile
  § 62 Inhalt des Teiles 1
  § 63 Prüfungsbereich des Teiles 1
  § 64 Inhalt des Teiles 2
  § 65 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 66 Prüfungsbereich „Rückbauen von Bauwerken“
  § 67 Prüfungsbereich „Durchführen von Abbrucharbeiten“
  § 68 Prüfungsbereich „Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“
  § 69 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 70 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 71 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
 Weitere Berufsausbildungen
  § 72 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  § 73 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Abschnitt 7
 Schlussvorschriften
  § 74 Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Maurerarbeiten sowie zum Maurer und zur Maurerin
  Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
  Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten sowie zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
  Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten sowie zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik