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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen* (Hochbauberufeausbildungsverordnung - HochbauBAusbV)
§ 65
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Rückbauen von Bauwerken“,
2.
„Durchführen von Abbrucharbeiten“,
3.
„Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
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