Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
| § 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
| § 2 | Dauer der Berufsausbildungen |
| § 3 | Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne |
| § 4 | Struktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild |
| § 5 | Struktur der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin sowie Ausbildungsberufsbild |
| § 6 | Struktur der Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin sowie Ausbildungsberufsbild |
| § 7 | Struktur der Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin sowie Ausbildungsberufsbild |
| § 8 | Struktur der Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Ausbildungsberufsbild |
| § 9 | Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten |
| § 10 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin
Unterabschnitt 1
Zwischenprüfung
| § 11 | Zeitpunkt |
| § 12 | Inhalt |
| § 13 | Prüfungsbereich |
Unterabschnitt 2
Gesellen- oder Abschlussprüfung
| § 14 | Zeitpunkt |
| § 15 | Inhalt |
| § 16 | Prüfungsbereiche |
| § 17 | Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“ |
| § 18 | Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten“ |
| § 19 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
| § 20 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung |
| § 21 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Abschnitt 3
Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
| § 22 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
| § 23 | Inhalt des Teiles 1 |
| § 24 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
| § 25 | Inhalt des Teiles 2 |
| § 26 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
| § 27 | Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern“ |
| § 28 | Prüfungsbereich „Durchführen von Mauerwerksarbeiten“ |
| § 29 | Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“ |
| § 30 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
| § 31 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung |
| § 32 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
| § 33 | Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
| § 34 | Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur Maurerin |
Abschnitt 4
Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
| § 35 | Aufteilung in zwei Teile |
| § 36 | Inhalt des Teiles 1 |
| § 37 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
| § 38 | Inhalt des Teiles 2 |
| § 39 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
| § 40 | Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton“ |
| § 41 | Prüfungsbereich „Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten“ |
| § 42 | Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“ |
| § 43 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
| § 44 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung |
| § 45 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
| § 46 | Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
| § 47 | Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin |
Abschnitt 5
Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur
Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
| § 48 | Aufteilung in zwei Teile |
| § 49 | Inhalt des Teiles 1 |
| § 50 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
| § 51 | Inhalt des Teiles 2 |
| § 52 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
| § 53 | Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau“ |
| § 54 | Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau“ |
| § 55 | Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau“ |
| § 56 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
| § 57 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung |
| § 58 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
| | |
| § 59 | Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
| § 60 | Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin |
Abschnitt 6
Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
| § 61 | Aufteilung in zwei Teile |
| § 62 | Inhalt des Teiles 1 |
| § 63 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
| § 64 | Inhalt des Teiles 2 |
| § 65 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
| § 66 | Prüfungsbereich „Rückbauen von Bauwerken“ |
| § 67 | Prüfungsbereich „Durchführen von Abbrucharbeiten“ |
| § 68 | Prüfungsbereich „Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“ |
| § 69 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
| § 70 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
| § 71 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
| § 72 | Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
| § 73 | Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik |
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
| § 74 | Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen |
| Anlage 1 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Maurerarbeiten sowie zum Maurer und zur Maurerin |
| Anlage 2 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin |
| Anlage 3 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten sowie zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin |
| Anlage 4 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten sowie zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik |