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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen* (Hochbauberufeausbildungsverordnung - HochbauBAusbV)
§ 13 Prüfungsbereich

(1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Hochbau“ statt.
(2) Im Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Hochbau“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.
Arbeitsschritte zu planen sowie persönliche Schutzausrüstung auszuwählen,
2.
Arbeitsplätze einzurichten und zu räumen,
3.
Baustoffe und Bauhilfsstoffe zu unterscheiden, auszuwählen und einzusetzen sowie Mengen zu berechnen,
4.
Werkzeuge zu unterscheiden, auszuwählen und einzusetzen,
5.
ergonomische, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte bei der Durchführung der Arbeiten zu berücksichtigen,
6.
Pläne, Skizzen und Zeichnungen zu lesen und anzuwenden,
7.
Untergründe nach Vorgaben vorzubereiten,
8.
Baukörper herzustellen,
9.
Gefahrstoffe in Bauprodukten zu unterscheiden, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht zu lagern sowie
10.
Arbeitsergebnisse zu kontrollieren sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen.
(3) Für den Nachweis nach Absatz 2 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
1.
Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit rechtwinklig einbindender Wand,
2.
Herstellen einer betonierfähigen Schalung für ein rechteckiges Stahlbetonteil oder
3.
Herstellen eines rechteckigen Bewehrungskorbes.
Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Tätigkeit nach Satz 1 zugrunde gelegt wird. Dabei ist der Schwerpunkt nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, in dem der Prüfling ausgebildet wird, zu berücksichtigen.
(4) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen und die Durchführung mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Zusätzlich hat der Prüfling hierfür geeignete Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein.
(5) Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe und für die Dokumentationen beträgt insgesamt 6 Stunden. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 60 Minuten.