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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk (Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung - HolzblMstrV)
§ 10 Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“

(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er musikalische, akustische, materialspezifische, verwendungszweckbezogene, kundenwunschbezogene, ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
1.
das Erbringen der Leistungen vorbereiten, hierzu zählen insbesondere:
a)
Methoden der Arbeitsplanung und -organisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie unter Berücksichtigung einzusetzender Fertigungs- und Instandsetzungsverfahren den Einsatz von Personal, Material, Maschinen, Werkzeugen und Vorrichtungen planen,
b)
mögliche Störungen bei der Leistungserbringung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen an der Leistungserbringung Beteiligten, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen zu deren Vermeidung oder Behebung entwickeln,
c)
Handhabungshinweise und Produktinformationen von eingesetzten Materialien leistungsbezogen auswerten und erläutern,
d)
Skizzen, Fertigungspläne und -zeichnungen, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, erarbeiten, bewerten und korrigieren sowie
e)
Spezialwerkzeuge für die Bearbeitung von Holzblasinstrumenten, insbesondere Kopiervorrichtungen, Innenräumer, Schablonen, Schallstückformen, Dorne, Biegevorrichtungen und Bohrer planen,
2.
die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere:
a)
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anwenden,
b)
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern sowie Folgen ableiten,
c)
Fehler und Mängel in der Erbringung der Leistungen erläutern sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung ableiten,
d)
Vorgehensweise zur Erbringung von Leistungen unter Berücksichtigung von Fertigungs- und Instandsetzungsverfahren erläutern und begründen,
e)
Vorgehensweise zum Zerlegen von Holzblasinstrumenten unter Berücksichtigung von Materialeigenschaften und deren Veränderungen im Zeitablauf erläutern und begründen,
f)
Vorgehensweise zur Entlackung, zur Entfernung galvanischer Schichten und zum Reinigen von Holzblasinstrumenten mit mechanischen und chemischen Verfahren unter Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten erläutern und begründen,
g)
Verfahren zur Fertigung und Verbindung von Bauteilen für Holzblasinstrumente erläutern, auswählen und deren Auswahl begründen,
h)
historische Fertigungsverfahren erläutern, auswählen und deren Auswahl begründen,
i)
Vorgehensweise zur Instandsetzung von Holzblasinstrumenten erläutern und begründen,
j)
Verfahren zur Oberflächenbearbeitung und -beschichtung erläutern, auftragsbezogen auswählen und begründen sowie
k)
Vorgehensweise zum Ausstimmen von Holzblasinstrumenten erläutern und
3.
die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:
a)
Kriterien zur Feststellung der Qualität der erbrachten Leistungen erläutern,
b)
Leistungen dokumentieren,
c)
Kontroll- und Messverfahren zur Prüfung des Instruments erläutern,
d)
Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,
e)
Vorgehensweise bei Übergabe der Leistungen und Information der Kunden über Handhabung, Pflege sowie mögliche oder notwendige Wartungen durch den Betrieb im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk erläutern,
f)
Leistungen abrechnen,
g)
auftragsbezogene Nachkalkulationen durchführen und Konsequenzen ableiten,
h)
Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung erläutern und beurteilen sowie
i)
Serviceleistungen, insbesondere Durchsichten sowie kundenspezifische Anpassungen, anlässlich der Übergabe der Leistung erläutern und bewerten.