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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk (Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung - HolzblMstrV)
§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“

(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er musikalische, akustische, materialspezifische, verwendungszweckbezogene und sonstige kundenwunschbezogene, ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere im Hinblick auf musikalische, akustische, haptische, optische und ergonomische Anforderungen, Kontaktallergien, Kundenbudget und Einsatzzweck des Instruments,
b)
Verfahren zur Analyse des technischen und optischen Zustands, der Intonation, der Ansprache und des Klangs erläutern sowie Prüf- und Messverfahren zur Beurteilung der Dichtheit erläutern,
c)
Verfahren zur geometrischen und akustischen Vermessung von Holzblasinstrumenten erläutern, deren Möglichkeiten und Grenzen beurteilen,
d)
Mensuren, Bauarten und Stilrichtungen von Holzblasinstrumenten unterscheiden und hinsichtlich ihrer akustischen und musikalischen Eigenschaften bewerten,
e)
die geschichtliche Entwicklung des Holzblasinstrumentenbaus erläutern und Holzblasinstrumente unterschiedlichen Epochen und Musikrichtungen zuordnen,
f)
Holzblasinstrumente analysieren und daraus Erkenntnisse für die Weiterentwicklung und Verbesserung von Holzblasinstrumenten ableiten,
g)
Marktwert und kulturhistorischen Wert von Holzblasinstrumenten unter Berücksichtigung von Abnutzung, Alter und kulturhistorischen Merkmalen einschätzen sowie
h)
Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,
i)
Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten und
2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien und Werkzeugen, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,
b)
Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
c)
Eigenschaften und Zustand von Materialien, insbesondere auch in Abhängigkeit von äußeren Einflüssen, insbesondere durch Gebrauch, natürliche Alterung und Umwelteinflüsse, bewerten,
d)
Materialien, insbesondere unter Berücksichtigung der Verwendungszwecke, von möglichen Kontaktallergien, ökologischer Nachhaltigkeit und bestehenden Rechtsvorschriften, auswählen und Auswahl begründen,
e)
Skizzen, Pläne, Materiallisten und Fertigungszeichnungen für Holzblasinstrumente sowie deren Bauteile unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren sowie Prototypen planen und bewerten,
f)
Mensurverlauf berechnen und konstruieren,
g)
Klappenmechaniken und deren Aufbau planen,
h)
Möglichkeiten der Beschaffung, der Fremdfertigung oder der Eigenfertigung von Bauteilen beurteilen, auch unter Berücksichtigung zeitlicher Planungen, sowie Lieferanten auswählen und Auswahl begründen,
i)
Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten und
j)
Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte sowie musikalische, akustische, optische, haptische und ergonomische Gesichtspunkte erläutern und abwägen, daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen sowie
3.
Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:
a)
Personal-, Material- und Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
b)
auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,
c)
Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
d)
Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und
e)
Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.