(1) Im Prüfungsbereich Montagetechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Arbeitsabläufe zu planen, zu steuern und zu optimieren,
- 2.
Auf- und Einbausituationen anhand von Arbeits- und Konstruktionsunterlagen zu prüfen,
- 3.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen zuzuordnen,
- 4.
Montagen von Innenausbauten und Bauelementen zu planen und festzulegen,
- 5.
Verwendung von Befestigungsmitteln zu planen,
- 6.
Dicht- und Dämmstoffe auszuwählen,
- 7.
Innenausbauten und Bauelemente zu Systemen zusammenzufügen,
- 8.
Installationen elektrischer Einrichtungen und Geräte unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte zu planen,
- 9.
Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungsanlagen unter Beachtung der Sicherheitsaspekte zu planen,
- 10.
Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen und
- 11.
qualitätssichernde Maßnahmen einzubeziehen und Abnahme- oder Übergabeprotokolle zu erstellen.