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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (HtDBWVAPrV)
§ 2
Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.
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