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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung - HZAZustV)
§ 24 Hauptzollamt Krefeld

Dem Hauptzollamt Krefeld werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Zollprüfungen und die Präferenzprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Duisburg,
2.
die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf,
3.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Aachen, Duisburg, Düsseldorf und Köln sowie
4.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf.