Dem Hauptzollamt Krefeld werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Zollprüfungen und die Präferenzprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Duisburg,
- 2.
die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf sowie
- 3.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf.