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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zum Implantateregister Deutschland (Implantateregistergesetz - IRegG)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Zweck; Begriffsbestimmungen
 
§  1Bezeichnung und Zweck
§  2Begriffsbestimmungen
 
Abschnitt 2
Registerstelle; Beleihung
 
§  3Registerstelle
§  4Aufgaben der Registerstelle
§  5Beleihung mit Aufgaben der Registerstelle; Verordnungsermächtigung
§  6Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
 
Abschnitt 3
Geschäftsstelle
 
§  7Geschäftsstelle; Aufgaben der Geschäftsstelle
 
Abschnitt 4
Vertrauensstelle
 
§  8Vertrauensstelle
§  9Aufgaben der Vertrauensstelle
 
Abschnitt 5
Auswertungsgruppen
 
§ 10Auswertungsgruppen
§ 11Aufgaben der Auswertungsgruppen
 
Abschnitt 6
Beirat
 
§ 12Beirat
§ 13Aufgaben des Beirats
 
Abschnitt 7
Produktdatenbank
 
§ 14Produktdatenbank
§ 15Pflichten der Produktverantwortlichen
 
Abschnitt 8
Meldepflichten
 
§ 16Meldepflichten gegenüber der Registerstelle
§ 17Meldepflichten gegenüber der Vertrauensstelle
§ 18Art der Datenübermittlung
 
Abschnitt 9
Datenverarbeitung
durch die Vertrauens- und Registerstelle
 
§ 19Grundsätze der Datenverarbeitung
§ 20Einheitliche Datenstruktur
§ 21Verarbeitung und Übermittlung von Daten bestehender Implantateregister
§ 22Verfahren zur Datenübernahme von bestehenden Implantateregistern
§ 23Austausch anonymisierter Registerdaten
 
Abschnitt 10
Informationspflichten;
Beschränkung der Betroffenenrechte
 
§ 24Informations- und Auskunftspflicht gegenüber betroffenen Patientinnen und Patienten
§ 25Informationspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträgern
§ 26Beschränkung der Rechte betroffener Patientinnen und Patienten
 
Abschnitt 11
Zugang zu den Registerdaten
 
§ 27Grundsätze des Zugangs zu Registerdaten
§ 28Allgemeine Auskünfte
§ 29Datenübermittlung durch die Registerstelle
§ 30Datenübermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
§ 31Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken; Datenbereitstellung
 
Abschnitt 12
Anonymisierung
 
§ 32Anonymisierung
 
Abschnitt 13
Finanzierung und Vergütung
 
§ 33Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung
§ 34Vergütung der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
§ 35Vergütungsausschluss
§ 36Nachweispflicht
 
Abschnitt 14
Verordnungsermächtigung
 
§ 37Verordnungsermächtigung
 
Anlage:Liste der Implantattypen