Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
- Berufsbildung, 
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, 
- 6.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse, 
- 7.
- Grundfertigkeiten im Trockenbau, 
- 8.
- Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, 
- 9.
- Arbeiten mit Kunststoffen, 
- 10.
- Bearbeiten von Blechen, 
- 11.
- Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen, 
- 12.
- Anbringen von Unterkonstruktionen, 
- 13.
- Ummanteln von Dämmungen, 
- 14.
- Instandhalten von Werkzeugen und Geräten.