Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
- 7.
Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen,
- 8.
Beurteilen und Herstellen von Dampfbremsen,
- 9.
Anbringen von Unterkonstruktionen,
- 10.
Aufmessen, Aufreißen, Abwickeln, Zurichten und Montieren von Formstücken,
- 11.
Feststellen von Störungen an Maschinen und Geräten, Veranlassen von Reparaturen.