Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
- Berufsbildung, 
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, 
- 6.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse, 
- 7.
- Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen, 
- 8.
- Beurteilen und Herstellen von Dampfbremsen, 
- 9.
- Anbringen von Unterkonstruktionen, 
- 10.
- Aufmessen, Aufreißen, Abwickeln, Zurichten und Montieren von Formstücken, 
- 11.
- Feststellen von Störungen an Maschinen und Geräten, Veranlassen von Reparaturen.