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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV)
Anlage 1 Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 43)


– vom Personensorgeberechtigten1 auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;2
dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –
              
  UBS-ID           
 Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

 
 Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

 
 Beabsichtigte berufliche Tätigkeit

 
 Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

 
   
Zutreffendes bitte ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.
A
Vorgeschichte des Jugendlichen
A.1
Krankheiten/Behinderungen:
 Augenkrankheiten Ohrenkrankheiten Anfallsleiden
 Asthma Herz-Kreislauf-Krankheiten Zuckerkrankheit
 Knochen-Gelenk-Krankheiten Hautkrankheiten Allergien
 andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________
 Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________
 wann: ______________________________________________
  noch Beschwerden/Folgen
 welche: _____________________________________________
A.2
Häufige Beschwerden (Beispiele):
 Husten Atemnot Kopfschmerz
 Schwindel Ohnmacht Hautausschläge
 Sonstige: _____________________________________________________________________________
A.3
 Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________
A.4
 Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________
Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:
Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen.



     
(Datum) (Unterschrift des Personensorgeberechtigten) (Unterschrift des Jugendlichen)
__________
1
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
2
Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.