zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
§ 12
Dienstsiegel
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel mit einer besonderen Form des Bundesadlers und der Umschrift „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular