Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 11 

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung ... erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie von den Vorschriften dieser Anordnung abweichende preisbildende Anordnungen für den Einzelfall.