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Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
  § 3 Allgemeine Prüfungs- und Berichtsgrundsätze
  § 4 Anlagen und Unzulässigkeit von Verweisungen
Kapitel 2
 Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 5 Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse
  § 6 Berichtszeitraum
  § 7 Prüfungs- und Berichtsgrundsätze für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften
  § 8 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
  § 9 Ausländische Zweigstellen und Zweigniederlassungen
Abschnitt 2
 Aufsichtsrechtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1
 Kapitalanforderungen, Anzeigewesen und Meldepflichten
  § 10 Eigenmittel
  § 11 Anzeigewesen und Meldepflichten
Unterabschnitt 2
 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
  § 12 Prüfungszeitraum und Berichtszeitraum
  § 13 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
Unterabschnitt 3
 Vorkehrungen zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  § 14 Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  § 14a Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 und nach der Verordnung (EU) 2020/852
Abschnitt 3
 Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 1
 Lage der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft
  § 15 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
  § 16 Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage
  § 17 Beurteilung der Ertragslage
  § 18 Risikolage
Unterabschnitt 2
 Erläuterungen zur Rechnungslegung
  § 19 Erläuterungen
  § 20 Datenübersicht
Abschnitt 4
 Verwaltung von Sondervermögen und extern verwalteten Investmentgesellschaften
  § 21 Berichtszeitraum
  § 22 Allgemeine Verhaltensregeln und Organisationspflichten einschließlich Risikomanagement
Abschnitt 5
 Dienstleistungen und Nebendienstleistungen
  § 23 Besondere Anforderungen an die Prüfung von Dienstleistungen und von Nebendienstleistungen
  § 24 Prüfungszeitraum und Berichtszeitraum
Kapitel 3
 Sondervermögen
Abschnitt 1
 Allgemeines; Jahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsbericht für Sondervermögen
  § 25 Prüfungs- und Berichtsgrundsätze für Sondervermögen
  § 26 Angaben zum Sondervermögen
  § 27 Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts
Abschnitt 2
 Verwaltung der Sondervermögen
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 28 Einhaltung von Gesetz und Anlagebedingungen
  § 29 Anlagevorschriften und Verletzungen von Anlagegrenzen
  § 30 Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
  § 31 Ermittlung der Anteilwerte
  § 32 Bewertungsverfahren
  § 33 Einsatz von Derivaten
  § 34 Fremdbezug von Dienstleistungen
Unterabschnitt 2
 Spezielle Vorschriften für Immobilien-Sondervermögen
  § 35 Anwendbarkeit dieser Verordnung
  § 36 Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen
  § 37 Erwerb von Vermögensgegenständen im Ausland
  § 38 Berichterstattung über das Bewertungsverfahren
  § 39 Besondere Berichterstattung über Verkehrswerte
  § 40 Berichterstattung hinsichtlich weiterer Anlagevorschriften und der Verletzung von Anlagegrenzen
  § 41 Vergabeverfahren
  § 42 Weitere Berichtspflichten
Kapitel 4
 Investmentgesellschaft
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 43 Prüfungs- und Berichtsgrundsätze für Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften
  § 44 Anwendbare Vorschriften
Abschnitt 2
 Angaben zur Investmentgesellschaft
  § 45 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
  § 46 Besonderheiten bei der Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital und der geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft
Kapitel 5
 Schlussvorschriften
  § 47 Übergangsvorschriften
  § 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 20)
Datenübersicht für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften und intern verwaltete Investmentgesellschaften
  Anlage 2 (zu § 26 Absatz 1 Nummer 14)
Berechnung der Portfolioumschlagsrate