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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin * (Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung - KFBauMechAusbV)
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Arbeitsauftrag und
2.
Auftragsplanung.