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Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin *

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  § 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 1
 Prüfung Teil 1
  § 7 Inhalt des Teiles 1
  § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
  § 9 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
  § 10 Prüfungsbereich Auftragsplanung
Unterabschnitt 2
 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
  § 11 Inhalt des Teiles 2
  § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
  § 13 Prüfungsbereich Kundenauftrag
  § 14 Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik
  § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3
 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
  § 18 Inhalt des Teiles 2
  § 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
  § 20 Prüfungsbereich Kundenauftrag
  § 21 Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
  § 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
  § 25 Inhalt des Teiles 2
  § 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
  § 27 Prüfungsbereich Kundenauftrag
  § 28 Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik
  § 29 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 30 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 31 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
 Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
  § 32 Inhalt der Zusatzqualifikation
  § 33 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
  Anlage 2 (zu § 32 Absatz 2)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen