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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin *
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 1
Prüfung Teil 1
§ 7 Inhalt des Teiles 1
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 9 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
§ 10 Prüfungsbereich Auftragsplanung
Unterabschnitt 2
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 11 Inhalt des Teiles 2
§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 13 Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 14 Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 18 Inhalt des Teiles 2
§ 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 20 Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 21 Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 25 Inhalt des Teiles 2
§ 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 27 Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 28 Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 29 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 30 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 31 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
§ 32 Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 33 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
Anlage 2 (zu § 32 Absatz 2)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
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