Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk (Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung - KlaCbMstrV) § 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk zu stellenden Anforderungen.