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Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte

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  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Allgemeine Maßnahmen
Abschnitt 1
 Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  § 1 Ziel und Geltungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
  § 3 Aufgaben der Bundesanstalt
  § 4 Allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
Abschnitt 3
 Sofortige Vollziehbarkeit
  § 5 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4
 Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
  § 6 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
  § 7 Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen
  § 8 Verschwiegenheitspflicht
Kapitel 2
 Durchsetzung der Zulassungsvorbehalte
Abschnitt 1
 Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung
  § 9 Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte
  § 10 Verfolgung unerlaubter Geschäfte
Abschnitt 2
 Erteilung und Entzug der Zulassung
  § 11 Ergänzende Bestimmungen zum Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigungen
  § 12 Ergänzende Bestimmungen zum Entzug der Zulassung
  § 13 Befugnisse nach Entzug oder Erlöschen der Zulassung
  § 14 Bekanntmachungen und Registervorschriften
Kapitel 3
 Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel
  § 15 Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
  § 16 Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers
  § 17 Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen
  § 18 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen
  § 19 Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper
Kapitel 4
 Beaufsichtigung von Instituten
Abschnitt 1
 Allgemeine Maßnahmen
  § 20 Auskünfte und Prüfungen
  § 21 Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung
  § 22 Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten
  § 23 Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
  § 24 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans
  § 25 Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten
  § 26 Digitale operationale Resilienz
Abschnitt 2
 Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token
  § 27 Mindeststückelung; Betragsbegrenzung
  § 28 Ergänzende Bestimmungen zum Reservevermögen und zur Sicherung entgegengenommener Geldbeträge
Abschnitt 3
 Sonderbestimmungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
  § 29 Aussetzung und Untersagung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen; Einschreiten bei Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen entgegen Artikel 60 der Verordnung (EU) 2023/1114
  § 30 Bekanntmachung wesentlicher Informationen zu Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
Abschnitt 4
 Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte
  § 31 Verfolgung von Marktmissbrauch
  § 32 Verschwiegenheitspflicht bei Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023/1114
  § 33 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
  § 34 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Kryptowerten vom Handel; Maßnahmen in Bezug auf mit dem Kryptowert verbundene Derivate
  § 35 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen zum Handel zugelassener Kryptowerte
  § 36 Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 5
 Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung
  § 37 Pflicht zur Rechnungslegung
  § 38 Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
  § 39 Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige
  § 40 Besondere Pflichten des Abschlussprüfers; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6
 Maßnahmen in besonderen Fällen
  § 41 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung
  § 42 Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
  § 43 Einstweilige Maßnahmen bei Gefahr
  § 44 Insolvenz
  § 45 Zuordnung verwahrter Kryptowerte, Kosten der Aussonderung
Kapitel 7
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 46 Strafvorschriften
  § 47 Bußgeldvorschriften
  § 48 Ordnungsgelder
  § 49 Mitteilungen in Strafsachen
Kapitel 8
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 50 Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 143 der Verordnung (EU) 2023/1114; Verordnungsermächtigung
  § 51 Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung