Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) § 1Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.