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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin * (KStoffTechAusbV)
§ 42 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Fertigungsauftrag“,
2.
„Reparieren und Instandsetzen“,
3.
„Fertigungstechnik und technische Kommunikation“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.